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AGB für das Almhaus Romana

Mietpreis

 

Der Mietpreis beinhaltet die Miete für das Almhaus Romana inkl. der genannten Nebenkosten.

 

Sonstige Nebenkosten:

Die Kosten der Endreinigung werden mit der Hausverwaltung vor Ort abgerechnet (nur Barzahlung).

 

Die Ortsabgabe/Kurtaxe wird im Voraus vom Vermieter berechnet und ist im Mietpreis mit aufgeführt.

 

Der Mietvertrag kommt mit Eingang der Anzahlung durch den Mieter verbindlich zustande und die AGB werden vom Mieter anerkannt.

 

Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich der Vermieter vor, das Objekt anderweitig zu vermieten.

 

Die Buchung erfolgt für den buchenden Gast und für alle angemeldeten Personen und er haftet auch für diese Mitreisende.

 

Zahlung     

 

Mit der Buchungsbestätigung durch das Almhaus Romana wird eine Anzahlung in Höhe von €300,00 fällig, zahlbar innerhalb von 5 Werktagen.

 

Der Restbetrag des Mietpreises ist 30 Tage vor Mietbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen.

Ein Zahlungsverzug berechtigt den Vermieter zum Rücktritt und zur Berechnung von Schadenersatz.

 

Rücktritt

 

Ein Rücktritt (Stornierung) ist jederzeit vor Reisebeginn möglich und muss schriftlich an den Vermieter erfolgen.

 

Bei Nichtantritt der Reise bleibt der Gast zur vollen Bezahlung des Mietpreises verpflichtet.

 

Eine Umbuchung auf einen Ersatzmieter ist nach Absprache mit dem Vermieter und dessen Zustimmung generell möglich.

 

Rücktrittskosten

 

Folgende Rücktrittskosten werden vom Vermieter erhoben:


-     bis 90 Tage vor Mietbeginn:               25% des Mietpreises.

  
-     89 bis 30 Tage vor Mietbeginn:          50% des Mietpreises.

  
-     weniger als 30 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises.

    

 

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die im Fall einer Stornierung für die anfallenden Kosten eintritt.

 

Kaution

Der Vermieter ist berechtigt eine Kaution für das Mietobjekt zu verlangen.

 

Schäden am Mietobjekt, die vom Mieter zu vertreten sind, werden mit der Kaution verrechnet bzw. noch nachgefordert, sofern die geleistete Kaution in ihrer Höhe für eine Reparatur/Wiederherstellung nicht ausreicht.

 

Liegt keine Beanstandung vor, wird die Kaution nach Ende der Mietzeit innerhalb von 5 Werktagen dem Mieter zurück erstattet.

 

 

Pflichten des Mieters

 

Das Mietobjekt darf nur mit der angegebenen Personenzahl belegt werden. Ohne Genehmigung des Vermieters bleibt dem Verwalter das Recht vorbehalten, überzählige, nicht angegebene Mieter auszuweisen.

 

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.

Rauchen ist im gesamten Haus nicht gestattet.

 

Bettwäsche und Handtücher sowie Geschirrtücher müssen vom Mieter mitgebracht werden. 

Eine Benutzung der Betten ist ohne Bettwäsche nicht erlaubt.

Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden sind von dem Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Während der Mietzeit auftretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden.

Alle mitgebrachten Lebensmittel wie z.B. Gewürze, Essig, Öl usw., müssen vom jeweiligen Mieter wieder mitgenommen werden.

Eine eventuelle Entsorgung zurückgelassener Lebensmittel durch die Hausverwaltung wird mit €25,00 berechnet und von der hinterlegten Kaution abgezogen.

Anreise ab 15.00 - Abreise bis 10.00!

Ankunft und Abfahrt gelten wie vorab vereinbart und erfolgen auf eigene Verantwortung.

Pflichten des Vermieters

 

Der Vermieter verpflichtet sich, das Mietobjekt  zum vereinbarten Mietzeitraum bereitzustellen und alle gemachten Angaben einzuhalten.

 

Änderungen von Ausstattung und Einrichtung bleiben dem Vermieter vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters.

 

Der Verwalter ist während Ihres Aufenthaltes nicht verpflichtet, das Grundstück von Schnee und Eis freizuhalten.

 

Gerichtsstand

 

Für alle Rechtsstreitigkeiten ist das Wohnsitzgericht des Vermieters zuständig. Alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen im Übrigen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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